Unsere Friedhöfe

Der Nordfriedhof, Idafehn Nord 102, 26842 Ostrhauderfehn

Der Nordfriedhof gehörte in den Anfangsjahren der Kolonie am Westkanal zum Commende Colonat Nr. 11.
Wie man dem Leerer Anzeigenblattvom 18. Juni 1892 entnehmen kann, entstand auf der südlichen Hälfte dieses Colonates der erste Friedhof am Westkanal, der am 15. Juni durch den Pastor aus Apen eingeweiht wurde. Eine Besonderheit des Nordfriedhofes ist sein spitz zulaufender Glockenturm, der von außen mit Dachziegeln umhängt ist und letztmalig 1993 renoviert wurde. Innen hängt die alte Schulglocke von Idafehn A, auf welcher die Jahreszahl 1891 steht. Die Spitze des Glockenturmes wird von einem vergoldeten Schwan verziert. Am 20. Oktober 1968 konnte die Freidhofskapelle eingeweiht werden.

Auf unserem Friedhof Idafehn-Nord gibt es Einzelgräber, Doppelgräber und Urnengräber. sowie ein pflegefreies Rasenfeld für Erdbestattungen und Urnenbestattungen (nur mit Grabplatte).

Der Südfriedhof, Idafehnstraße 124, 26683 Saterland

Der Südfriedhof ist im Jahre 1947 auf dem ehemaligen Grundstück der Familie van Dyk angelegt worden. Am 23. November 1947 konnte durch den amtierenden Idafehntjer Pfarrer Hilmar Deichmann die Einweihung erfolgen. Auf Wunsch der Familien wurden damals acht Leichen vom alten Nordfriedhof nach hier überführt. Die Friedhofskapelle wurde am 16. November 1966 eingeweiht. Das Flachdachgebäude und die Außenanlagen wurden 1991 völlig neu gestaltet und erweitert. Die Kapelle und die Leichenhalle wurden z. B. mit einem neuen Dachstuhl versehen und mit rotem Backstein verklinkert.

Auf unserem Friedhof Idafehn-Süd gibt es Einzelgräber, Doppelgräber, Urnengräber sowie ein pflegefreies Rasenfeld für
Erdbestattungen und Urnenbestattungen (nur mit Grabplatte, entweder am Gemeinschaftsdenkmal oder im Rasen eingelassen).

Unsere Friedhöfe

Grundsätzlich dürfen auf unseren Friedhöfen Menschen aller Konfessionen, Religionen oder Weltanschauungen beigesetzt werden.
Kaffeetafeln nach Beerdigungen im Paul-Schneider-Haus sind nur möglich,
wenn der/die Verstorbene Mitglied einer christlichen Kirche (Arbeitsgemeinschaft der ACK sowie Katholische Kirche) gewesen ist.
Ausnahmen sind möglich, bedürfen aber einer Genehmigung durch den Gemeindekirchenrat.